Unter Sprechstundenbedarf werden Mittel verstanden, die im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung für mehr als einen Patienten verwendet werden und die für Notfälle zur Verfügung stehen müssen.
Rechtliche Grundlagen
Die Verordnung von Sprechstundenbedarf wird durch Vereinbarungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassenverbänden geregelt.
Dort werden neben den allgemeinen vertraglichen Regelungen die als Sprechstundenbedarf zulässigen Mittel aufgezählt.
Für Mecklenburg-Vorpommern: http://www.kvmv.info/aerzte/15/30/Sprechstundenbedarf/
Abrechnung
Der Sprechstundenbedarf ist nur für gesetzlich Versicherte zu verwenden und wird über die zuständige AOK verrechnet.
Verordnung
Bezug
Die Rats-Apotheke Stralsund versorgt Arztpraxen im Gegensatz zu Fachhändlern mit dem gesamten Sprechstundenbedarf.
Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit für alle Produktgruppen regelmäßig und können diese garantieren. Unser eigener Fachhandel (mefa GmbH) gibt uns die Möglichkeit, nicht apothekenpflichtige Präparate kostengünstig nach der "Vereinbarung für sonstige Anbieter" abzurechnen.
Weitere Vorteile finden Sie unter Praxisbedarf.
Für fachliche, wirtschaftliche und bezugstechnische Fragen steht unser Team immer zu Verfügung.
Dr. Peter Cramer
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