Bei der ambulanten Pflege werden Pflegebedürftige zu Hause gepflegt – entweder durch nahe Angehörige, Bekannte, durch ambulante Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte. Die ambulante (häusliche) Pflege unterscheidet sich damit von der stationären Versorgung. Auch die Versorgung in Pflege-Wohngemeinschaften oder Wohngruppen fällt unter die häusliche Pflege.
Leistungen der Pflegeversicherung stehen allen Pflegebedürftigen zu, die die Anforderungen der Pflegeversicherung hinsichtlich der Mindestversicherungszeit
erfüllen. Die Leistungserbringung durch die Pflegekasse bedarf zudem eines Antrags
sowie einer anschließenden Einstufung in einen Pflegegrad. Eine Einstufung nimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder
der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) vor. Für Verhinderungspflege muss der Pflegende den Pflegebedürftigen seit mindestens sechs Monaten gepflegt haben.
* Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/praxisseiten-pflege.html
Dr. Peter Cramer
Alter Markt 6. 18439 Stralsund
Telefon: 038 31 – 29 80 45
Fax: 038 31 – 29 80 46
post@apotheke-stralsund.de
www.apotheke-stralsund.de
Mo - Fr | 8.00 - 18.30 Uhr |
Sa | 9.00 - 13.00 Uhr |