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VORORT - INDIVIDUELL - FLEXIBEL

Teilstationäre Pflege*

Worum geht es?

Pflegebedürftige, die Unterstützung benötigen und deren pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind, können in entsprechenden Einrichtungen Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen. In der Regel werden Pflegebedürftige zu Hause abgeholt und am Nachmittag oder Abend zurückgebracht.

Wen betrifft es?

Versicherte aller Pflegegrade einschließlich Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Menschen mit einer demenziellen Erkrankung in der sogenannten „Pflegegrad 0“*) haben einen Anspruch auf die Leistungen der Tages- und Nachtpflege.

Wo ist es geregelt?

  • SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
    insbesondere:
    • § 41    Tages- und Nachtpflege
    • § 45b  Entlastungsbetrag    

        

* Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/praxisseiten-pflege.html
 

Ratsapotheke

Dr. Peter Cramer
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